Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzungs- und Vermittlungsbedingungen der Homi-Plattform
Stand: Juli 2026
Inhaltsübersicht
Teil A – Allgemeiner Teil
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Stellung von Homi als reiner Vermittler
§ 4 Registrierung und Nutzerkonto
Teil B – Vermittlung, Preise und Zahlung
§ 5 Zustandekommen der Verträge
§ 6 Preise, Vermittlungsgebühr und Umsatzsteuer
§ 7 Zahlungsabwicklung und Treuhand
§ 8 Offenlegung des Vertragspartners und Preisdarstellung
§ 9 Auszahlung an Helfer und Abrechnung im Gutschriftverfahren
Teil C – Pflichten und Status der Nutzer
§ 10 Status und Pflichten der Helfer
§ 11 Pflichten der Kunden
§ 12 Bewertungen und Inhalte
Teil D – Premium-Mitgliedschaft und Buchungsguthaben
§ 13 Premium-Mitgliedschaft
§ 14 Buchungsguthaben (Mehrzweckgutschein)
Teil E – Stornierung, Widerruf, Haftung und Schlussbestimmungen
§ 15 Stornierung und Erstattung
§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher
§ 17 Haftung von Homi
§ 18 Datenschutz
§ 19 Melde- und Plattformpflichten (DAC7 / PStTG)
§ 20 Laufzeit, Kündigung und Sperrung
§ 21 Änderung der AGB
§ 22 Schlussbestimmungen
Teil A – Allgemeiner Teil
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Nutzung der von Paul Hilbrecht, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Homi", Zur Bürgerallee 10, 02797 Kurort Oybin (nachfolgend „Homi", „wir" oder „Anbieter"), betriebenen Online-Plattform und der zugehörigen Anwendungen (Website und App, nachfolgend zusammen die „Plattform"). Homi wird als Einzelunternehmen geführt; eine Eintragung im Handelsregister besteht nicht. Die vollständigen Anbieterangaben einschließlich der Kontaktmöglichkeiten sind dem Impressum der Plattform zu entnehmen.
(2) Die Plattform vermittelt haushaltsnahe und alltagsunterstützende Dienstleistungen (z. B. Begleitung, Einkaufshilfe, Haushaltsunterstützung, Gesellschaft) zwischen Personen, die solche Leistungen nachfragen (nachfolgend „Kunden" oder „Hilfesuchende"), und Personen, die solche Leistungen als selbstständige Anbieter erbringen (nachfolgend „Helfer"). Kunden und Helfer werden zusammen als „Nutzer" bezeichnet.
(3) Nicht Gegenstand der Vermittlung sind Leistungen, die einer öffentlich-rechtlichen Erlaubnis, Zulassung oder Aufsicht bedürfen. Über die Plattform dürfen insbesondere nicht angeboten oder gebucht werden:
• pflegerische Leistungen im Sinne des SGB XI (Grund- und Behandlungspflege) sowie Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V;
• heilkundliche, medizinische, therapeutische oder pflegefachliche Tätigkeiten jeder Art, einschließlich der Gabe von Medikamenten und der Wundversorgung;
• Leistungen, die eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder sonstigen Spezialgesetzen voraussetzen.
Zulässig sind ausschließlich alltagsunterstützende Tätigkeiten ohne pflegefachlichen Charakter. Homi behält sich vor, Angebote und Buchungen zu entfernen, die gegen diese Beschränkung verstoßen.
(4) Homi erbringt selbst keine der über die Plattform vermittelten Dienstleistungen. Die Einzelheiten der Rollenverteilung ergeben sich aus § 3.
(5) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Helfer handeln stets als Unternehmer.
(6) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der jeweiligen Nutzung bzw. Buchung gültige Fassung dieser AGB. Abweichenden Bedingungen der Nutzer wird widersprochen; sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Homi stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB bedeuten:
• Plattform: die von Homi betriebene Vermittlungsumgebung einschließlich Website, App, Such-, Buchungs- und Zahlungsfunktionen.
• Helfer: ein selbstständiger Anbieter, der über die Plattform Dienstleistungen anbietet und erbringt. Der Helfer ist Leistungserbringer im rechtlichen Sinne.
• Kunde / Hilfesuchender: eine natürliche oder juristische Person, die über die Plattform eine Dienstleistung eines Helfers bucht.
• Dienstleistungsvertrag: der Vertrag über die konkrete Dienstleistung, der ausschließlich zwischen Helfer und Kunde zustande kommt.
• Vermittlungsvertrag: der Vertrag zwischen Homi und dem jeweiligen Nutzer über die Nutzung der Plattform und die Vermittlungsleistung.
• Vermittlungsgebühr: das Entgelt, das Homi für die Vermittlung und Zahlungsabwicklung erhält.
• Helfer-Nettopreis: der vom Helfer selbst festgelegte Preis seiner Leistung, auf den die Vermittlungsgebühr aufgeschlagen wird.
• Treuhand (Escrow): die vorübergehende Verwahrung des Kundenzahlbetrags durch den Zahlungsdienstleister bis zur Freigabe der Buchung.
• Premium-Mitgliedschaft: ein kostenpflichtiges, monatlich abgerechnetes Leistungspaket gemäß Teil D.
• Buchungsguthaben: ein monatlich gewährtes, nicht auszahlbares und befristetes Guthaben im Rahmen der Premium-Mitgliedschaft (Mehrzweckgutschein).
• Zahlungsdienstleister: der von Homi eingesetzte lizenzierte Anbieter der Zahlungsabwicklung (derzeit Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland).
§ 3 Stellung von Homi als reiner Vermittler
(1) Homi ist ausschließlich Vermittler. Homi bringt Kunden und Helfer zusammen, stellt die technische Infrastruktur bereit und wickelt die Zahlung ab. Homi ist nicht Erbringer der vermittelten Dienstleistung und wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartei des Dienstleistungsvertrags.
(2) Leistungserbringer im rechtlichen Sinne ist allein der Helfer. Der Helfer trägt die alleinige Verantwortung für die Erbringung, Qualität, Mangelfreiheit und Rechtmäßigkeit seiner Leistung.
(3) Der Dienstleistungsvertrag über die konkrete Leistung kommt ausschließlich zwischen dem Helfer und dem Kunden zustande. Homi handelt dabei erkennbar in fremdem Namen und tritt nicht in eigenem Namen als Anbieter der Leistung auf.
(4) Homi legt weder die inhaltliche Ausgestaltung der Leistung noch deren Preis fest, erteilt keine Weisungen zur Durchführung der Leistung und betreibt kein Qualitäts- oder Servicelevel-Management, das Homi die Stellung des Leistungserbringers verschaffen würde. Insbesondere weist Homi Buchungen nicht zu, macht keine Vorgaben zu Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsmitteln oder Auftreten des Helfers und vereinbart weder Exklusivität noch Mindestabnahmen.
(5) Vor jeder Buchung wird dem Kunden offengelegt, dass sein Vertragspartner der Helfer ist (§ 8).
(6) Der Helfer bevollmächtigt Homi, den auf seine Dienstleistung entfallenden Betrag im Namen und für Rechnung des Helfers vom Kunden entgegenzunehmen (Inkassovollmacht). Die Zahlung des Kunden über den Zahlungsdienstleister wirkt insoweit gegenüber dem Helfer schuldbefreiend. Ein eigener Vergütungsanspruch des Helfers gegen den Kunden auf nochmalige Zahlung besteht nicht.
§ 4 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Die Nutzung der Vermittlungs- und Buchungsfunktionen setzt eine Registrierung und die Anlage eines Nutzerkontos voraus. Registrieren dürfen sich nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres sowie juristische Personen durch vertretungsberechtigte Personen.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar.
(3) Ein Anspruch auf Registrierung oder auf Freischaltung eines Kontos besteht nicht.
(4) Helfer durchlaufen vor der Freischaltung eine Identitätsprüfung, die über den Zahlungsdienstleister im Rahmen von dessen geldwäscherechtlichen Pflichten erfolgt. Darüber hinaus können Helfer freiwillig weitere Nachweise (z. B. ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG, Qualifikations- oder Versicherungsnachweise) einreichen; diese werden im Profil als zusätzliche Verifizierungsmerkmale gekennzeichnet. Eine Pflicht zur Vorlage besteht nicht.
(5) Prüfungen nach Absatz 4 dienen ausschließlich der Missbrauchsprävention. Sie begründen keine Haftung von Homi für die Person, die Eignung oder die Leistung des Helfers, keine Überwachungspflicht und keine über § 3 hinausgehende Rolle von Homi.
Teil B – Vermittlung, Preise und Zahlung
§ 5 Zustandekommen der Verträge
(1) Die Darstellung von Helferprofilen auf der Plattform stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Mit dem Absenden einer Buchungsanfrage gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit dem ausgewählten Helfer ab. Der Dienstleistungsvertrag kommt erst mit der Annahme durch den Helfer zustande; die Annahme erfolgt durch Bestätigung der Buchung über die Plattform. Der Helfer ist zur Annahme nicht verpflichtet.
(3) Bestätigt der Helfer die Buchungsanfrage nicht innerhalb von 48 Stunden nach Zugang, spätestens jedoch bis zum vereinbarten Leistungsbeginn, erlischt das Angebot des Kunden. Ein etwaig vorautorisierter Betrag wird in diesem Fall freigegeben; eine Belastung findet nicht statt.
(4) Mit dem Zustandekommen des Dienstleistungsvertrags kommt zugleich zwischen dem Kunden und Homi ein Vermittlungsvertrag über die Vermittlungs- und Zahlungsabwicklungsleistung gegen Zahlung der Vermittlungsgebühr zustande.
(5) Der Kunde erhält über die zustande gekommene Buchung unverzüglich eine Bestätigung in Textform, aus der der Helfer als Vertragspartner der Dienstleistung, die Leistung, der Leistungszeitpunkt, der Helfer-Nettopreis, die Vermittlungsgebühr und der Gesamtbetrag hervorgehen.
(6) Vertragssprache ist Deutsch. Homi speichert den Vertragstext und stellt ihn dem Kunden zusammen mit diesen AGB in Textform zur Verfügung; die jeweils gültigen AGB sind zusätzlich jederzeit auf der Plattform abrufbar.
§ 6 Preise, Vermittlungsgebühr und Umsatzsteuer
(1) Der Helfer legt seinen Nettopreis (Helfer-Nettopreis) eigenständig fest. Homi schlägt hierauf eine Vermittlungsgebühr auf. Die Vermittlungsgebühr beträgt 30 % des Helfer-Nettopreises (Standard) bzw. 20 % des Helfer-Nettopreises für Kunden mit Premium-Mitgliedschaft (Teil D).
(2) Auf die Vermittlungsgebühr erhebt Homi die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Die Umsatzsteuer auf die Dienstleistung selbst betrifft ausschließlich den Helfer und richtet sich nach dessen steuerlichem Status: Bei regelbesteuerten Helfern fällt auf die Dienstleistung Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe an; bei Helfern, die die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwenden, wird auf die Dienstleistung keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(3) Sämtliche gegenüber Kunden ausgewiesenen Preise sind Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer und aller Preisbestandteile (§ 3 PAngV). Vor Abgabe der Buchungsanfrage wird dem Kunden eine Aufschlüsselung in (a) den Helfer-Nettopreis nebst etwaiger Umsatzsteuer des Helfers und (b) die Vermittlungsgebühr nebst Umsatzsteuer von Homi angezeigt. Der hervorgehobene Preis ist stets der Gesamtbetrag.
(4) Aus der unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Behandlung kann sich ergeben, dass Leistungen von Kleinunternehmer-Helfern für Kunden günstiger sind. Hierauf hat Homi keinen Einfluss.
(5) Änderungen der Vermittlungsgebühr wirken ausschließlich für künftige Buchungen. Für bereits zustande gekommene Buchungen gilt die zum Zeitpunkt der Buchung angezeigte Gebühr.
§ 7 Zahlungsabwicklung und Treuhand
(1) Die Zahlung des Kunden erfolgt ausschließlich über den von Homi eingesetzten Zahlungsdienstleister. Mit dem Zustandekommen der Buchung wird der Gesamtbetrag eingezogen und beim Zahlungsdienstleister treuhänderisch verwahrt (Escrow).
(2) Der eingezahlte Betrag wird zunächst einbehalten und nicht an den Helfer ausgekehrt. Eine Auskehrung erfolgt erst nach Freigabe der Buchung gemäß Absatz 3 und nach Maßgabe von § 9.
(3) Die Buchung gilt als freigegeben, sobald der Kunde die Leistung über die Plattform als erbracht bestätigt oder, sofern keine Bestätigung und keine Reklamation erfolgt, mit Ablauf von sieben (7) Tagen nach dem vereinbarten Leistungszeitpunkt (automatische Freigabe).
(4) Die Freigabe nach Absatz 3 ist eine ausschließlich zahlungstechnische Freigabe des treuhänderisch verwahrten Betrags zur Auszahlung an den Helfer. Sie stellt keine Abnahme, keine Genehmigung der Leistung und keinen Verzicht auf Rechte dar. Gesetzliche Mängel-, Schadensersatz- und Widerrufsrechte des Kunden gegenüber dem Helfer sowie gegenüber Homi bleiben von der Freigabe unberührt und können auch nach Freigabe geltend gemacht werden.
(5) Reklamiert der Kunde die Leistung vor Ablauf der Frist nach Absatz 3 über die Plattform, wird die Freigabe ausgesetzt, bis der Sachverhalt zwischen Kunde und Helfer geklärt ist, längstens jedoch für 14 Tage. Homi ist nicht zur Entscheidung über Ansprüche aus dem Dienstleistungsvertrag berufen und kann lediglich vermittelnd unterstützen.
(6) Homi betreibt kein eigenes Verwahr-, Zahlungsdienste- oder E-Geld-Geschäft. Die Entgegennahme, Verwahrung und Weiterleitung der Gelder erfolgt ausschließlich durch den lizenzierten Zahlungsdienstleister; Homi tritt gegenüber diesem lediglich als Plattformbetreiber und aufgrund der Inkassovollmacht nach § 3 Abs. 6 als Zahlungsempfänger für Rechnung des Helfers auf.
§ 8 Offenlegung des Vertragspartners und Preisdarstellung
(1) Vor jeder Buchung wird dem Kunden deutlich angezeigt, dass Vertragspartner der Dienstleistung der jeweilige Helfer als selbstständiger Anbieter ist und dass Homi die Buchung lediglich vermittelt und die Zahlung abwickelt.
(2) In der Suchergebnisliste wird ein kombinierter Gesamtpreis (inkl. Vermittlungsgebühr und Umsatzsteuer) als Ab-Preis angezeigt. Im Buchungsschritt werden der Helfer-Anteil und die Vermittlungsgebühr von Homi als getrennte Positionen ausgewiesen.
(3) Die Hauptparameter, nach denen Helferprofile in der Ergebnisliste gereiht werden, sowie etwaige Auswirkungen von Entgelten auf das Ranking werden auf der Plattform in leicht zugänglicher Form dargestellt.
§ 9 Auszahlung an Helfer und Abrechnung im Gutschriftverfahren
(1) Die Auszahlung an den Helfer erfolgt wöchentlich. Ausgezahlt werden jeweils alle bis Sonntag 24:00 Uhr freigegebenen Buchungen; die Anweisung der Auszahlung erfolgt am darauffolgenden Montag, die Gutschrift auf dem Konto des Helfers je nach Bankinstitut regelmäßig innerhalb von ein bis zwei Bankarbeitstagen.
(2) Der Helfer erhält stets den vollen auf seine Dienstleistung entfallenden Betrag (Helfer-Nettopreis zzgl. etwaiger Umsatzsteuer des Helfers), unabhängig davon, auf welche Weise der Kunde die Buchung
finanziert hat (Zahlungsmittel und/oder Buchungsguthaben). Die Gebühren des Zahlungsdienstleisters trägt Homi.
(3) Die Abrechnung der Helfer-Leistung gegenüber dem Kunden erfolgt im Wege der Gutschrift (Self-Billing) gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG: Homi erstellt die Leistungsrechnung im Namen und für Rechnung des Helfers. Der Helfer stimmt dem Gutschriftverfahren mit Annahme dieser AGB ausdrücklich zu. Die Vereinbarung kann von beiden Seiten mit Wirkung für künftige Abrechnungen in Textform beendet werden.
(4) Jede Gutschrift wird dem Helfer über die Plattform in Textform übermittelt. Widerspricht der Helfer einer Gutschrift, verliert diese ihre Wirkung als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuerrechts. Der Widerspruch ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang, gegenüber Homi zu erklären.
(5) Der Helfer ist verpflichtet, Homi seinen umsatzsteuerlichen Status (Regelbesteuerung oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG), seine Steuernummer bzw. USt-IdNr. sowie jede Änderung unverzüglich mitzuteilen. Führt eine unterbliebene oder verspätete Mitteilung zu einer unzutreffenden Abrechnung, trägt der Helfer die daraus entstehenden steuerlichen Folgen; Homi ist berechtigt, Abrechnungen entsprechend zu berichtigen.
(6) Für jede Buchung werden zwei Rechnungen erstellt: (a) die im Gutschriftverfahren erstellte Leistungsrechnung des Helfers an den Kunden und (b) die Rechnung von Homi über die Vermittlungsgebühr an den Kunden. Bei Stornierung wird eine entsprechende Storno- bzw. Rückerstattungsrechnung erstellt.
(7) Homi stellt dem Helfer eine jährliche Verdienstaufstellung im Zusammenhang mit den Melde- und Plattformpflichten nach § 18 zur Verfügung.
Teil C – Pflichten und Status der Nutzer
§ 10 Status und Pflichten der Helfer
(1) Der Helfer ist selbstständiger Unternehmer. Er erbringt seine Leistungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und in eigener unternehmerischer Verantwortung. Zwischen Homi und dem Helfer besteht kein Arbeits-, Dienst- oder arbeitnehmerähnliches Verhältnis; ein Anspruch auf Vermittlung von Buchungen oder auf ein bestimmtes Auftragsvolumen besteht nicht.
(2) Der Helfer bestimmt eigenständig, ob, wann, in welchem Umfang und zu welchen Preisen er Leistungen anbietet. Er ist nicht verpflichtet, Anfragen anzunehmen, und unterliegt keinen Weisungen von Homi hinsichtlich der Durchführung der Leistung.
(3) Es besteht keine Exklusivität. Der Helfer ist ausdrücklich berechtigt, gleichartige Leistungen außerhalb der Plattform, für eigene Kunden sowie über konkurrierende Plattformen anzubieten und zu erbringen. Wettbewerbsverbote bestehen nicht.
(4) Der Helfer setzt eigene Betriebsmittel ein und trägt das unternehmerische Risiko seiner Tätigkeit. Er ist berechtigt, zur Erfüllung eigener Aufträge Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einzusetzen; der Kunde ist hierüber vor Leistungserbringung zu informieren.
(5) Der Helfer ist selbst verantwortlich für die Anmeldung und Versteuerung seiner Einkünfte, für etwaige Gewerbeanmeldungen, für sozialversicherungsrechtliche Pflichten sowie für einen ausreichenden Versicherungsschutz. Der Abschluss einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.
(6) Der Helfer sichert zu, dass er zur Erbringung der angebotenen Leistungen berechtigt und in der Lage ist, keine gesetzlichen Erlaubnisvorbehalte verletzt und ausschließlich Leistungen innerhalb des nach § 1 Abs. 3 zulässigen Rahmens anbietet.
(7) Der Helfer stellt Homi von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus der Erbringung oder Nichterbringung seiner Leistung, aus Mängeln seiner Leistung oder aus der Verletzung seiner Pflichten resultieren, soweit Homi diese nicht zu vertreten hat und den Helfer ein Verschulden trifft.
§ 11 Pflichten der Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Helfer die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Zugänge bereitzustellen und die vereinbarte Leistung zu ermöglichen.
(2) Der Kunde sorgt dafür, dass die Leistung in einer sicheren und zumutbaren Umgebung erbracht werden kann, und weist auf bekannte Gefahrenquellen hin.
(3) Der Kunde bestätigt nach Erbringung die ordnungsgemäße Leistung über die Plattform. Erfolgt keine Bestätigung, gilt die Freigaberegelung des § 7 Abs. 3.
(4) Der Kunde behandelt den Helfer respektvoll und unterlässt Handlungen, die den Helfer oder Homi schädigen können. Die Vereinbarung von Leistungen oder Zahlungen unter Umgehung der Plattform mit einem über die Plattform vermittelten Helfer ist während der Laufzeit der Vermittlung und für einen Zeitraum von sechs Monaten danach untersagt.
§ 12 Bewertungen und Inhalte
(1) Bewertungen können ausschließlich von Nutzern abgegeben werden, die die bewertete Leistung nachweislich über die Plattform gebucht haben. Homi stellt dies technisch dadurch sicher, dass die Bewertungsfunktion erst nach Freigabe der jeweiligen Buchung und nur für die daran beteiligten Nutzer freigeschaltet wird. Angaben zur Überprüfung der Echtheit von Bewertungen werden auf der Plattform veröffentlicht (§ 5b Abs. 3 UWG).
(2) Bewertungen müssen wahrheitsgemäß sein, dürfen keine rechtswidrigen, beleidigenden oder diskriminierenden Inhalte enthalten und keine Rechte Dritter verletzen. Homi veröffentlicht sowohl positive als auch negative Bewertungen und entfernt Bewertungen nicht allein wegen ihres negativen Inhalts.
(3) Homi ist berechtigt, rechtswidrige oder gegen diese AGB verstoßende Inhalte zu entfernen. Eine Pflicht zur allgemeinen Vorabprüfung von Inhalten besteht nicht.
(4) Der Nutzer räumt Homi an von ihm eingestellten Inhalten ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies für den Betrieb und die Darstellung der Plattform erforderlich ist. Das Nutzungsrecht endet mit der Löschung des Inhalts, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Teil D – Premium-Mitgliedschaft und Buchungsguthaben
§ 13 Premium-Mitgliedschaft
(1) Kunden können eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft abschließen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 125,00 EUR pro Monat. Die Mitgliedschaft gewährt (a) eine reduzierte Vermittlungsgebühr von 20 % statt 30 % und (b) ein monatliches Buchungsguthaben in Höhe von 125,00 EUR nach Maßgabe von § 14.
(2) Die Premium-Mitgliedschaft wird monatlich im Voraus abgerechnet und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht gekündigt wird.
(3) Die Mitgliedschaft kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Die Kündigung ist über die dafür vorgesehene Schaltfläche auf der Plattform (Kündigungsbutton gemäß § 312k BGB) sowie formlos in Textform möglich. Homi bestätigt den Zugang der Kündigung und den Beendigungszeitpunkt unverzüglich in Textform.
(4) Bereits gewährtes Buchungsguthaben bleibt nach einer Kündigung bis zum Ablauf seiner Gültigkeit gemäß § 14 Abs. 2 einlösbar.
§ 14 Buchungsguthaben (Mehrzweckgutschein)
(1) Das Buchungsguthaben ist ein internes Guthaben, das der Kunde ausschließlich zur Bezahlung von Buchungen über die Plattform einsetzen kann. Es handelt sich nicht um ein auszahlbares Guthaben und nicht um E-Geld; eine Barauszahlung, Übertragung auf Dritte oder Verrechnung mit anderen Forderungen ist ausgeschlossen.
(2) Das Buchungsguthaben ist ab Gewährung bis zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats einlösbar (Gültigkeitsdauer von mindestens einem und höchstens zwei Monaten). Danach verfällt nicht eingelöstes Guthaben. Homi weist den Kunden vor Ablauf der Gültigkeit in Textform auf den bevorstehenden Verfall und die Höhe des betroffenen Guthabens hin.
(3) Bei der Bezahlung einer Buchung wird zunächst das am frühesten verfallende Buchungsguthaben verrechnet; ein verbleibender Restbetrag wird über das hinterlegte Zahlungsmittel des Kunden eingezogen. Das Buchungsguthaben ist Zahlungsmittel und kein Preisnachlass; die Rechnungsbeträge und die Umsatzsteuer bleiben hiervon unberührt.
(4) Umsatzsteuerlich handelt es sich beim Buchungsguthaben um einen Mehrzweckgutschein im Sinne des § 3 Abs. 15 UStG, da bei Ausgabe nicht feststeht, ob die spätere Buchung bei einem regelbesteuerten oder einem Kleinunternehmer-Helfer erfolgt. Die Umsatzsteuer entsteht daher erst bei Einlösung im Rahmen der jeweiligen Buchung.
Teil E – Stornierung, Widerruf, Haftung und Schlussbestimmungen
§ 15 Stornierung und Erstattung
(1) Der Kunde kann eine Buchung bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kostenfrei über die Plattform stornieren. Der Gesamtbetrag einschließlich Vermittlungsgebühr wird in diesem Fall vollständig erstattet.
(2) Bei einer Stornierung innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn oder bei Nichtinanspruchnahme der Leistung kann der Helfer eine pauschale Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % des Helfer-Nettopreises verlangen, sofern er die Leistung bereitgehalten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Helfer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall entfällt oder reduziert sich die Entschädigung entsprechend. Die Vermittlungsgebühr wird in jedem Fall vollständig erstattet.
(3) Storniert der Helfer eine bestätigte Buchung, wird dem Kunden der Gesamtbetrag vollständig erstattet.
(4) Erstattungen erfolgen auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel. Ein über Buchungsguthaben finanzierter Anteil wird dem Buchungsguthaben wieder gutgeschrieben; die Gültigkeitsdauer des gutgeschriebenen Betrags beginnt mit der Gutschrift neu und beträgt einen Monat. Ist das ursprünglich eingesetzte Guthaben bereits verfallen oder die Premium-Mitgliedschaft beendet, erfolgt die Erstattung des Guthabenanteils ausnahmsweise auf das hinterlegte Zahlungsmittel des Kunden.
(5) Über jede Erstattung wird eine Storno- bzw. Rückerstattungsrechnung erstellt, die die Aufteilung und die Stornierung der ursprünglichen Rechnungen dokumentiert. Etwaige Gebühren des Zahlungsdienstleisters für die Rückabwicklung trägt Homi; dem Kunden werden keine Kosten berechnet.
(6) Mängelansprüche des Kunden aus dem Dienstleistungsvertrag richten sich ausschließlich gegen den Helfer und bleiben von den vorstehenden Stornoregelungen unberührt. Homi unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Kontaktaufnahme und der Dokumentation der Reklamation.
§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei über die Plattform geschlossenen Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Dies gilt sowohl für den Vermittlungsvertrag mit Homi und die Premium-Mitgliedschaft als auch für den Dienstleistungsvertrag mit dem Helfer.
(2) Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die als gesondertes Dokument auf der Plattform abrufbar ist und Bestandteil dieser AGB ist. Das Muster-Widerrufsformular ist der Widerrufsbelehrung beigefügt.
(3) Soll die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden, wird der Verbraucher im Buchungsvorgang ausdrücklich aufgefordert, den vorzeitigen Beginn der Leistungserbringung zu verlangen und zu bestätigen, dass er von dem Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis genommen hat. Das Widerrufsrecht erlischt in diesem Fall mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung (§ 356 Abs. 4 BGB).
(4) Widerruft der Verbraucher nach einem Verlangen gemäß Absatz 3, aber vor vollständiger Leistungserbringung, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung (§ 357 Abs. 8 BGB).
(5) Bei der Premium-Mitgliedschaft beginnt die Widerrufsfrist mit Vertragsschluss. Wird das Buchungsguthaben vor Ablauf der Widerrufsfrist eingelöst, gelten die Absätze 3 und 4 entsprechend.
(6) Erstattungen aufgrund eines wirksamen Widerrufs erfolgen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.
§ 17 Haftung von Homi
(1) Homi haftet nicht für die Erbringung, Qualität, Mangelfreiheit oder Rechtmäßigkeit der durch Helfer erbrachten Dienstleistungen. Diese werden ausschließlich vom Helfer als Leistungserbringer geschuldet. Ansprüche aus dem Dienstleistungsvertrag richten sich allein gegen den Helfer.
(2) Für die eigene Vermittlungs- und Plattformleistung haftet Homi unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Homi nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine darüber hinausgehende Haftung von Homi ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Homi. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(5) Homi übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen eines Dienstleistungsvertrags, für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform oder für die Richtigkeit der von Nutzern eingestellten Angaben. Ansprüche nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.
§ 18 Datenschutz
(1) Homi verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung, die jederzeit auf der Plattform abrufbar ist.
(2) Soweit Homi im Rahmen der Plattform und der Zahlungsabwicklung Daten an den Zahlungsdienstleister oder andere Auftragsverarbeiter übermittelt, erfolgt dies auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
(3) Kunde und Helfer erhalten die zur Durchführung der Buchung erforderlichen Kontakt- und Adressdaten der jeweils anderen Partei. Diese Daten dürfen ausschließlich zur Abwicklung der konkreten Buchung verwendet werden.
§ 19 Melde- und Plattformpflichten (DAC7 / PStTG)
(1) Homi ist als digitale Plattform meldepflichtig im Sinne des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG, Umsetzung von DAC7) und verpflichtet, die gesetzlich vorgesehenen Informationen über die auf der Plattform tätigen Helfer an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.
(2) Der Helfer ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Angaben (insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum bzw. Registerdaten, Steueridentifikationsnummer und USt-IdNr.) bereitzustellen und aktuell zu halten. Homi kann die Auszahlung oder die Nutzung der Plattform aussetzen, soweit erforderliche Angaben trotz zweimaliger Aufforderung fehlen.
(3) Homi informiert den Helfer über die ihn betreffenden gemeldeten Daten.
§ 20 Laufzeit, Kündigung und Sperrung
(1) Der Vermittlungsvertrag (Nutzungsverhältnis) wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit in Textform gekündigt werden, soweit keine laufenden Buchungen entgegenstehen. Die Kündigung der Premium-Mitgliedschaft richtet sich nach § 13 Abs. 3.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB vor.
(3) Homi ist berechtigt, Nutzerkonten bei Verstößen gegen diese AGB oder bei rechtswidrigem Verhalten vorübergehend zu sperren oder zu beenden. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein; vor einer dauerhaften Sperrung erfolgt in der Regel eine Abmahnung, es sei denn, diese ist aufgrund der Schwere des Verstoßes entbehrlich.
(4) Homi teilt dem betroffenen Nutzer die Sperrung und deren Gründe in Textform mit. Der Nutzer kann der Maßnahme innerhalb von 14 Tagen widersprechen; Homi prüft den Widerspruch und teilt das Ergebnis in Textform mit.
(5) Bereits in der Treuhand befindliche Beträge werden nach Maßgabe dieser AGB abgewickelt. Bereits entstandene Auszahlungsansprüche von Helfern bleiben unberührt.
§ 21 Änderung der AGB
(1) Homi ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund (z. B. Änderung der Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, Änderung des Leistungsangebots oder der technischen Rahmenbedingungen) erforderlich ist und die Nutzer hierdurch nicht unangemessen benachteiligt werden. Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Vermittlungsgebühr sind hiervon nicht erfasst.
(2) Änderungen werden den Nutzern spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Wirksamwerden und wurde er in der Mitteilung auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf sein Widerspruchs- und Kündigungsrecht hingewiesen, gelten die geänderten AGB als angenommen.
(3) Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite den Vermittlungsvertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kostenfrei kündigen. Für den Nutzer entstehen hierdurch keine Kosten.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der Schutz zwingender verbraucherschützender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von Homi. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Homi ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Die von der Europäischen Kommission betriebene Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt; ein Verweis auf sie erfolgt daher nicht.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Erklärungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses können, soweit nichts anderes bestimmt ist, in Textform (§ 126b BGB) abgegeben werden, insbesondere per E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der Plattform.